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Universität Potsdam will 20% der Studierenden rauswerfen! Drohende Zwangsexmatrikulation von 4000 Magister- und Diplom-Studierenden an der Universität Potsdam

Wie an vielen anderen Hochschulen wurde auch an der Universität Potsdam das Studienangebot im Zuge der Bologna-Reform auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt. Folglich werden seit 2007 werden keine Studierenden mehr in die "alten" Diplom- und Magisterstudiengänge immatrikuliert.

Laut Universiätsstatistik gibt es momentan mehr als 4000 Studierende. Dennoch will die Universiät diese Studierenden los werden um ihre Statistik zu bereinigen. Darum greift die Universität nun zu einer bundesweit einmaligen Maßnahme: Wer sein Studium nicht bis zu einem festgesetzten Termin beendet hat, wird zwangsexmatrikuliert. Ein Wechsel an eine andere deutsche Hochschule ist auch nicht möglich, da die Studierenden nicht nur ihr Recht auf einen Veranstaltungsbesuch verlieren, sondern ihren Anspruch auf die Abschlussprüfung Für etwa die Hälfte der Betroffenen ist diese "Deadline" der 31.03.2012, für die andere Hälfte der 31.03.2013. Für einige wenige Studiengänge gilt ein späterer Termin.

Da die Universität Potsdam durch ein längeres Studium der Betroffenen keine finanziellen Einbußen hat - im Gegenteil eher Zuschüsse im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe auf Basis der AbsolventInnen-Anzahl verloren gehen - muss reine "Statistik-Schönung" als einzige Motivation vermutet werden. Der volkswirtschaftliche wie individuelle Schaden, der durch dieses Vorgehen verursacht wird, ist jedoch ungleich höher. Zieht man in Betracht wieviele potentielle AbsolventInnen dem Land Brandenburg verloren gehen, bzw. wieviel mehr Kapazitäten und Lebenszeit in ein komplett neues Studium investiert werden müsste um doch noch einen Abschluss zu erlangen, stellt man fest, dass die Planungen der Universiät in keinem akzeptabelen Verhältnis stehen.

Auch rechtlich ist das Vorgehen der Universität Potsdam extrem fragwürdig. Eine Auslauffrist der "alten" Diplom- und Magisterstudiengänge in einem zeitlichem Umfang der Regelstudienzeit plus 4 Semester ist bisher nur aus Hamburg als sehr restriktive Regelung bekannt. Aber selbst in Hamburg wurden nach dieser Frist lediglich die Lehrveranstaltungen für die auslaufenden Studiengänge gestrichen. Dass nach so kurzer Übergangsfrist keinerlei Prüfungen mehr abgelegt werden dürfen ist bundesweit einmalig.

Zur Rechtfertigung dieser einmaligen Regelung bezieht sich die Universität Potsdam auf zwei Dinge: Erstens sollten qua Beschluss der Präsidentin 2007 die betroffenen Studiengänge aufgehoben werden. Jedoch liegt bisher weder dieser Aufhebungsbeschluss vor, noch wurde dieser veröffentlicht. Lediglich die vorbereitende Anhörung im Senat ist durch ein veröffentlichtes Protokoll dokumentiert. In dieser Anhörung wurde zudem der Senat offensichtlich nicht ausreichtend über die Konsequenzen informiert, da die Beschlussvorlage von 2007 im wesentlichen darauf abzielt, dass keine neuen Immatrikulationen in die "alten" Studiendgänge ermöglicht werden soll. Die nun angedrohten Konsequenzen für die Studierenden wurden dem Senat 2007 scheinbar nicht bekannt gegeben. Zweitens begründet die Universität Potsdam die Exmatrikulation aller Betroffener nach Ablauf der Frist mit der "Zwangsexmatrikulationsregelung" im Brandenburgischen Hochschulgesetz. Diese Regelung wurde trotz Warnungen und Proteste von Seiten der Studierenden erst Ende 2008 ins Hochschulgesetz aufgenommen. Diese sieht vor, dass in den Prüfungsordnungen Fristen festgelegt werden, bis wann das Studium zu beenden ist. In den Prüfungsordnungen der Magister- und Diplom-Studiergänge wurden solcherlei Fristen allerdings nie festgelegt. Weiterhin ist fragwürdig, wie sich die Universität Potsdam 2007 auf eine Regelung im Gesetz beziehen konnte, die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht in Kraft getreten war, da sie erst 2008 verabschiedet wurde.

Obgleich dieser fragwürdigen "Rechtfertigungen", ist die Universität Potsdam dennoch die erste Hochschule im Land Brandenburg, die die neue Zwangsexmatrikulationregelung in diesem Umfang nutzt. In den Schreiben an die Studierenden (siehe www.asta-uni-potsdam.de) begründet die Hochschule ihr Vorgehen explizit mit der erst 2008 in Kraft getretenen Zwangexmatrikulationsregelung in §20 Abs. 2 - und macht damit gleichzeitig das Missbrauchspotential solcher Regelungen offensichtlich.

Wir als GEW Studis, sprechen uns gegen sämtlichen Maßnahmen der Universität Potsdam aus und solidarisieren uns mit allen betroffenen Studierenden. Für uns ist das Vorgehen der Universität vollkommen unverständlich und menschenvrachtend, da es nicht im geringsten Rücksicht auf die Studierenden und ihre Lebensunstände nimmt.

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