GEW: Studienkosten nur beschraenkt absetzbar
Nachdem der Bundesfinanzhof im Sommer entschieden hatte, dass Studienkosten kuenftig als Werbungskosten absetzbar sind, beschloss der Bundestag am 27.10. im sogenannten Betreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz, dass sie rueckwirkend ab 2004 wie bisher nur als Sonderausgaben gelten. Dafuer soll der moegliche Sonderkostenabzug ab 2012 von 4000 auf 6000 Euro erhoeht werden. Der Bundesrat stimmte der Regelung am 25.11. zu. Es wird damit gerechnet, dass es zu Klagen gegen die neue Regelung kommt.
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