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Semesterticket

Befreiungstatbestände, Sozialfondsberatung, Beratung zur Rückerstattung aus sonstigen Gründen

Befreiungstatbestände

Studierende an der Uni und der Fachhochschule haben das Recht, einen Antrag auf Befreiung vom Semesterticket bzw. Förderung des Semestertickets zu stellen. Eine Förderungs- bzw. Befreiungsbewilligung ist an bestimmte Kriterien gebunden. Ausnahmen aus dem Semesterticket gibt es nur in folgenden Fällen:

1. Von vornherein ausgenommen sind:

  • Gast- und NebenhörerInnen sowie andere Studierende, die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten;
  • Studierende, deren Studiengänge lediglich der berufsbegleitenden Weiterbildung, nicht der Ausbildung dienen;
  • Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblatts mit der zugehörigen Wertmarke nachweisen. Schwerbehinderte müssen ihre Berechtigung auf Erlass des Semesterticketbeitrages dem AStA oder dem Studierendensekretariat (Uni) bzw. dem Referat Allgemeine Studienangelegenheiten (FH) anzeigen. Ein einmaliger Nachweis einer Schwerbehinderung wird genügen.

2. Auf Antrag vom Semesterticket ausgenommen werden:

  • Behinderte Studierende, die nachweisen können, dass sie auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie auf ärztliches Attest hin für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ausschließen;
  • Studierende, die sich für mindestens ein Semester nachweislich außerhalb des Verbundtarifraums aufhalten: wegen eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters, im Rahmen der Studienabschlussarbeit oder auf Grund ihres Studiums;
  • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden. Gleichfalls ausgenommen werden auf Antrag Studierende, die infolge einer schweren Erkrankung, die zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigen würde, im laufenden Semester erkranken;
  • Studierende, denen der Erwerb des Semestertickets nicht zuzumuten ist (soziale Härtefälle).

Die Anträge müssen je nach Befreiungsgrund entweder beim AStA der Uni oder der Fachhochschule (persönlich oder postalisch) oder beim Studierendensekretariat/Büro für Studienangelegenheiten eingereicht werden:

Uni Potsdam:

  • Personen, die ein Urlaubs- oder Auslandssemester nehmen wollen, beantragen dies bzw. weisen dies beim Studierendensekretariat nach. Für die Rückerstattung des Semesterticketbetrages muss nach dem Gang zum Studierendensekretariat zusätzlich ein Antrag beim AStA eingereicht werden;
  • alle anderen Fälle melden sich beim AStA.

Fachhochschule Potsdam:

  • Personen, die sich aus sozialen Gründen befreien lassen wollen, wenden sich an den AStA;
  • alle anderen Fälle melden sich im Büro für Studienangelegenheiten.

Antragsfristen

Uni Potsdam:

Die Antragsfrist für Anträge aus sozialen Gründen beginnt für das Wintersemester für Nicht-Neu-Immatrikulierte am 15. Juni und endet am 31. Juli, für Neu-Immatrikulierte endet die Frist 2 Wochen nach der Immatrikulation. Für das Sommersemester beginnt die Frist am 15. Januar und endet am 28. Februar. Für eine Befreiung aus anderen Gründen gilt eine Frist von vier Wochen nach Bekanntwerden des Grundes. Studierende an der Uni werden gebeten, den Antrag online auszufüllen und das pdf-Dokument, das am Ende erzeugt wird, unterschrieben an die angegebene Adresse zu senden. Die Anträge und weitere Informationen gibt es unter www.asta.uni-potsdam.de/semesterticket

Fachhochschule Potsdam:

Anträge aus sozialen Gründen müssen bis zum 15. März (Nachreichungsfrist für Unterlagen: 31. März) eingereicht sein, wenn man für das darauf folgende Sommersemester befreit werden möchte. Für das Wintersemester stellt der 15. September (für Nachreichungen der 30. September) das Fristende dar. Bei Anträgen aus sonstigen Gründen müssen alle Nachweise bis zum 31. Mai (Befreiung im Sommersemester) bzw. zum 30. November (Befreiung im Wintersemester) erbracht sein.

Verlust des Semestertickets

Im Verlustfall müssen sich FH-Studierende an die studentische Semesterticketsachbearbeitung im Haus 4 in der Pappelallee wenden, Uni-Studierende müssen zum Studierendensekretariat bzw. zur PUCK-Servicestelle im Haus 8, Raum 0.08 am Neuen Palais gehen. Mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis, ein Passbild und 15,11 Euro. Die aktuellen Öffnungszeiten der Servicestelle findest du im Internet unter www.puck.uni-potsdam.de

Sozialfonds-Beratung

In dieser Beratung werden Fragen zur Möglichkeit einer Befreiung vom Semesterticket bzw. einer Förderung aus sozialen Gründen beantwortet.

AStA der Universität Potsdam Semesterticketsachbearbeitung www.asta.uni-potsdam.de/semesterticket

AStA der Fachhochschule Potsdam Semesterticketbeauftragter asta.fh-potsdam.de/?page_id=20

Beratung zur Rückerstattung des Semestertickets aus sonstigen Gründen

Studierende an der Uni Potsdam, die sich aus studienbedingten Gründen außerhalb des VBB-Tarifraumes aufhalten (z.B. Urlaubs-, Auslandssemester, Promotionsstudierende), können den Beitrag für das Semesterticket zurückerstattet bekommen. Anträge hierzu gibt es auf der AStA-Homepage ( www.asta.uni-potsdam.de ) mit einem Klick auf den Semesterticket-Button.

AStA der Universität Potsdam Semesterticketsachbearbeitung www.asta.uni-potsdam.de/semesterticket

Studierende der Fachhochschule wenden sich bitte an das Büro für Studienangelegenheiten der Fachhochschule.

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