Studium und Behinderung
Eine spezifische Beratung für Studierende mit Behinderung gibt es an den Hochschulen bei den Behindertenbeauftragten:
Universität Potsdam: www.uni-potsdam.de/handicap
Fachhochschule Potsdam: www.fh-potsdam.de/behind.html
Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" Potsdam-Babelsberg: www.hff-potsdam.de/de/hochschule/struktur/gremien/beauftragter-fuer.html
Können deine Fragen hier nicht abschließend geklärt werden, empfehlen wir dir die Beratungsstelle des Deutschen Studentenwerks für behinderte StudienbewerberInnen und Studierende in Berlin zu kontaktieren. www.studentenwerke.de
Wessen Behinderung dazu führt, dass er/sie freie Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln hat, bekommt auf Antrag den Beitrag fürs Semesterticket zurückerstattet, bzw. eine Bescheinigung, dass dieser Kostenteil bei der Immatrikulation gar nicht erst zu leisten ist.
Wer aufgrund einer Behinderung sein Studium nur verzögert durchführen kann, wird im BAföG besonders berücksichtigt. Hier kann entsprechend den Verzögerungen über die Regelstudienzeit hinaus BAföG gezahlt werden. Diese zusätzliche Zeit wird als voller Zuschuss gezahlt, beinhaltet also keinen (rückzahlbaren) zinslosen Darlehensteil.
Die Altersgrenze in der studentischen Krankenversicherung, die nach dem 14. Fachsemester oder 30. Lebensjahr die Versicherungspflicht liegt (siehe Abschnitt Versicherungen) kann um bis zu maximal sieben Semester verlängert werden, sofern es sich um eine nachweislich dauernde, das Studium beeinträchtigende Behinderung handelt.
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat auch eine Informationsbroschüre "Studium und Behinderung" aufgelegt mit praktischen Tipps zu Planung des Studiums sowie einen Überblick über Beratungsangebote, Informationsquellen und spezielle Hilfsangebote. Über das DSW kann diese Broschüre kostenlos erworben werden. Die Broschüre sowie weiteres Informationsmaterial liegen in der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks Potsdam (Vorsicht: leider umständlicher Zugang für körperlich Behinderte) zur Einsicht aus.
Behinderte Studierende können sich auch an folgende Einrichtung wenden: Allgemeiner Behindertenverband Land Brandenburg e.V.: www.abbev.de














