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Entschädigung für Berufsverbot

26. Gewerkschaftstag: "Landesregierung muss 32.000 Euro für Berufsverbot zahlen"

Karlsruhe/Nürnberg - Die 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gewerkschaftstags der Bildungsgewerkschaft GEW nennen das heutige Urteil des Landgerichts Karlsruhe eine "schallende Ohrfeige für die Landesregierung Baden-Württemberg". Der Realschullehrer Michael Csaszkóczy soll für sein vierjähriges Berufsverbot und den damit verbundenen Verdienstausfall eine Entschädigung von 32.000 Euro erhalten.

"Es ist peinlich für die CDU/FDP-Landesregierung, dass ein Gericht entscheiden muss, dass sie anders denkende Lehrerinnen und Lehrer aushalten muss. Für Schulen in einer Demokratie ist das eine Selbstverständlichkeit. Das Urteil ist Politikunterricht für Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau (beide CDU)", sagten GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne und Doro Moritz, baden-württembergische Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am Dienstag in Nürnberg.

Anfang 2004 wurde unter der heutigen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus politischen Gründen die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg verweigert. Als Grund wurde sein Engagement in einer antifaschistischen Initiative genannt. Im September 2005 hat sich Hessen dieser Maßnahme angeschlossen und Csaszkóczy eine bereits zugesagte Stelle verweigert. Die GEW-Landesverbände Baden-Württemberg und Hessen sowie der Gewerkschaftstag im Jahr 2005 haben sich mit zahlreichen Initiativen für die Aufhebung des Berufsverbots eingesetzt.

Das oberste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg hat am 14. März 2007 entschieden, dass Csaszkóczy zu Unrecht die Einstellung verweigert wurde. Seit Herbst 2007 darf Csaszkóczy wieder an einer Realschule in Baden-Württemberg unterrichten.

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