Kindergeld und Referendariat
Eltern haben für ihre Kinder, deren Eintritt in das Referendariat sich auf Grund einer zu hohen Bewerberzahl verzögert, einen Anspruch auf Kindergeld.
In einem solchen Fall ist die Ausbildung nicht beendet, sondern musste lediglich mangels eines Ausbildungsplatzes unterbrochen werden. Das Kind muss sich auch nicht pro forma um den Ausbildungsplatz bewerben, wenn von vornherein feststeht, dass es die Ausbildung zum angestrebten Zeitpunkt nicht beginnen kann.
Mehr dazu unter: www.otto-schmidt.de/steuerrecht/news_7037.html
Das Beispiel zeigt den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), selbiges müßte auch für AbsolventInnen gelten, die keinen Platz für ein Referendariat für den Schuldienst bekommen.














