Arbeitsverhältnisse endlich auf solide Basis stellen!
Mehr als 100.000 Studierende arbeiten als sogenannte „studentische Hilfskräfte“ an den bundesdeutschen Hochschulen, sie sind meistens die unverzichtbare Stütze für das Funktionieren von Lehre und Forschung. Doch ist die Arbeitssituation der sog. „Hiwis“ mehr als prekär – nur in Berlin gibt es aufgrund historischer Entwicklungen einen bis heute gültigen Tarifvertrag.
Alle anderen studentischen Hilfskräfte in den 15 übrigen Bundesländern müssen sich bislang mit Verwaltungsvorschriften der einzelnen Wissenschaftsministerien sowie der zentralen „Richtlinie zur Beschäftigung von studentischen Hilfskräften“ der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) abfinden.
Hungerlohn
Diese Richtlinie ist kein Tarifvertrag, sie ist von Arbeitgeberseite erlassen worden und regelt lediglich maximale Grenzen für die Beschäftigung, so z.B. die Vergütungshöchstgrenze von 8,02 EUR/Stunde für studentische Hilfskräfte an Universitäten. Mehr dürfen die Hochschulen ihren Studis also nicht zahlen, nach unten gibt es keine Grenzen: An der FH Weihenstephan in Bayern erhalten einige Hilfskräfte lediglich 3,07 EUR/ Stunde (nach Landtag Bayern).
Kurzzeit-Verträge
Ein weiterer zentraler Missstand ist die Befristung der Verträge: Die meisten Verträge werden für drei Monate abgeschlossen und dann gegebenenfalls verlängert. Von Planungssicherheit kann hier keine Rede sein.
Keine ausreichende Interessenvertretung Als katastrophal ist auch die Interessenvertretung der studentischen Beschäftigten einzuschätzen: In Berlin verfügen sie über einen eigenen Personalrat, in allen anderen Bundesländern werden ihre Interessen noch nicht einmal durch den regulären Personalrat der Hochschule vertreten: Studentische Hilfskräfte sind in den meisten Personalvertretungsgesetzen einfach aus der Vertretungsvollmacht ausgenommen!
Seit Anfang 2002 sind durch eine Änderung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) nun die studentischen Hilfskräfte, die Verwaltungstätigkeiten ausüben, also z.B. in Bibliotheken, Rechenzentren oder der Hochschulverwaltung, aber auch in den Klinikbereichen arbeiten, nicht mehr aus dem BAT ausgenommen. Diese Beschäftigungsverhältnisse fallen seither nicht mehr unter die TdL-Richtlinie, sondern unter den BAT.
Dies teilt nun die Beschäftigten in zwei Klassen, solche mit BAT-Verträgen und solche mit Verträgen nach der TdL-Richtlinie. Bei den Studierenden ist das auch schon angekommen; die ersten Beschäftigten klagen sich auf BAT-Arbeitsstellen ein, auch bereits in NRW mit Unterstützung der GEW.
Allerdings ist eine Spaltung der studentischen Beschäftigten in unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse nicht im Sinne der GEW, dies kann auch nicht die Politik der Arbeitgeber sein. Nicht zuletzt diese Trennung muss zu einer einheitlichen, tarifvertraglichen Absicherung der studentischen Beschäftigten an den Hochschulen führen.
Um diese Missstände anzugehen und den studentischen Beschäftigten bessere Arbeitsbedingungen zu verschaffen, hat sich eine studentische Initiative mit maßgeblicher Unterstützung der GEW gegründet. Die ‚Tarifini’ wird von ver.di und GEW unterstützt und fordert eine tarifliche Absicherung der Hilfskräfte: Geregelt werden müssen der Lohn, die Arbeitszeit, Befristungen, Urlaub, Weihnachtsgeld etc..
Daniel Taprogge Sprecher des Bundesausschusses Studentinnen und Studenten in der GEW; aktiv in der Tarifinitiative














