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Was zu viel ist, ist zu viel!

Siebenter Jahrestag der Klage gegen die Rückmeldegebühren an Brandenburger Hochschulen

Anlässlich des siebenten Jahrestages (11. Dezember) der Klageeinreichung gegen 51 Euro "Immatrikulations- und Rückmeldegebühren" an Brandenburgischen Hochschulen erklärt der Landesausschuss der Studentinnen und Studenten der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Brandenburg:

"Es muss endlich Schluss sein mit diesen versteckten Studiengebühren! Die Studierenden in Brandenburg zahlen seit 14 Semestern viel zu viel Gebühren für ihre Rückmeldung. Folgt man der sehr vorsichtigen Schätzung des Verwaltungsgerichts Potsdam, so haben wir über die Jahre hinweg etwa 14 Millionen Euro zu viel bezahlt. Das heißt, die Brandenburger Studierenden haben ein Jahr lang die Fachhochschule Brandenburg und die Fachhochschule Eberswalde ganz alleine finanziert. Da kann keiner mehr sagen, es gebe keine allgemeinen Studiengebühren in Brandenburg. Wir fordern daher die sofortige Abschaffung der Immatrikulations- und Rückmeldegebühr!"

Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil zu dieser Frage errechnet, dass die tatsächlichen Kosten für die Rückmeldung insgesamt knapp 7,5 Millionen Euro betragen. Die Studierenden haben jedoch über 25 Millionen Euro aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr bezahlen müssen. Selbst die 7,5 Millionen ergeben sich nur bei einer kühnen Schätzung der reellen Kosten. Die GEW und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Potsdam sehen daher weiterhin ein verfassungswidriges "grobes Missverhältnis" zwischen der verlangten Gebühr und den tatsächlichen Kosten. Beide Organisationen unterstützen auch das Berufungsverfahren dreier Musterkläger vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das Potsdamer Verwaltungsgericht äußerte in seinem erstinstanzlichen Urteil vom 1. Juni 2007 lediglich seine "Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit der Gebühr, sah sich aber nicht vollends "überzeugt", weswegen es die Klage abwies.

Der LASS der GEW Brandenburg fordert alle Studierenden auf, die Rückmeldegebühren nur unter Vorbehalt zu zahlen. Eine entsprechende Vorbehaltserklärung findet sich im Internet unter www.studiberatung-potsdam.de/vorbehalt

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