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Gericht kassiert IQ- und Stipendien-Rabatt bei Studiengebühren

Begabten-Förderung und Elite-Wahn liegen im Trend, dachte sich die Universitätsleitung Freiburg, als sie die Regelung beschloss, wonach Studierende mit einem IQ über 130 die Studiengebühren erlassen bekommen sollten.

Das Freiburger Verwaltungsgericht hat die entsprechende Regelung, von der etwa 150 Studierende profitierten, nun gekippt. Geklagt hatten vier Studierende, die trotz guter Studienleistungen keine Gebührenermäßigung erhielten. Stattdessen wurden die Studierenden auf die Möglichkeit eines IQ-Testes hingewiesen.

Neben dem vor allem als Marketing-Gag verstandenen IQ-Rabatt hat das Verwaltungsgericht jedoch auch den pauschalen Gebührenerlass für StipendiatInnen als verfassungswidrig bezeichnet: Mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 könne nicht allein der Stipendienbescheid eines Förderungswerkes für einen Gebührenerlass ausreichen, da Studierende keinen Nachteil daraus haben dürften, wenn sie sich etwa aus politischen oder religiösen Gründen gegen ein Stipendium entscheiden würden bzw. aus diesen Gründen kein solches erhielten. Insbesondere mit Blick auf die Tatsache, dass mehrere Förderungswerke in der Vergangenheit einen Gebührenerlass für ihre StipendiatInnen gefordert haben, ist das Urteil relevant für den weiteren Umgang mit so genannten "Hochbegabten".

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