Weg mit den Belegpunkten – Für freie Bildung! – Aktuelles zur Klage
Am 9. Juni 2006 reichten drei Studierende mit Unterstützung der GEW Brandenburg eine Normenkontrollklage gegen eine Reihe von Bachelor- und Master-Studienordnungen der Universität Potsdam ein, die für den Besuch von Kursen die Investition so genannter „Belegpunkte“ vorsehen.
Grundlagen der Klage waren das vom AStA der Universität Potsdam in Auftrag gegebene Rechtsgutachten, welches ausführlich begründet, dass das Belegpunktesystem nicht mit dem Brandenburgischen Hochschulgesetz vereinbar und damit rechtswidrig ist, sowie unsere politische Überzeugung, dass diese Potsdamer Sonderform innerhalb der Studienkontenmodelle entschieden abzulehnen ist. Ziel ist es daher, exemplarisch Belegpunkte enthaltende Studienordnungen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) auch offiziell für rechtswidrig erklären zu lassen.
Warum sind Belegpunkte rechtswidrig?
Die Argumentation fußt dabei auf drei Stützen: Erstens schränkt die Universität Potsdam mittels der Belegpunkte die gesetzlich garantierten Wiederholungsmöglichkeiten von Prüfungen ein. Zweitens handelt es sich bei den Belegpunkten um eine Art Studienkontenmodell mit der Einschränkung, dass im Gegensatz zu den idealtypischen Studienkontenmodellen hier keine weiteren Belegpunkte erworben werden können: Es würde sich sonst klar um Studiengebühren handeln – und genau diese sieht das Brandenburgische Hochschulgesetz ebenso wenig vor wie Belegpunkte-Kontenmodelle. Drittens haben die KlägerInnen ausgeführt, dass das Belegpunktesystem zu Zwangsexmatrikulationen führen kann, für die es ebenfalls keine klare Rechtsgrundlage gibt.
Aktueller Verfahrensstand
Die Universität versuchte zunächst, über ein Gutachten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) nachweisen zu lassen, dass das beklagte Belegpunktesystem rechtens sei. Im Kern kam das viele Tausend Euro teure Gutachten der HRK zu dem Schluss, dass die Wiederholungsmöglichkeit von Prüfungen tatsächlich in rechtlich bedenklicher Art eingeschränkt werden würde und bestätigte somit einen wesentlichen Punkt der Klage.
Schließlich sollte es am 30. Mai 2007 zu einer ersten mündlichen Verhandlung vor dem OVG kommen. Das Justiziariat der Universität Potsdam sah sich aber nicht in der Lage, den Termin wahrzunehmen. Seit dem kam es auch zu keiner weiteren Ansetzung eines Verhandlungstermins. Im Gegenteil: die Universität als Beklagte scheint sich eher auf ein „Aussitzen“ des Verfahrens zu versteifen. Die im April 2007 vom Senat erlassene Bachelor-Master-Rahmenstudienordnung solle Fehler des offenbar rechtswidrigen Belegpunktesystems heilen, argumentiert die Hochschule seit Mitte des Jahres. Tatsächlich regelt die Bachelor-Master-Rahmenstudienordnung aber gar nicht die beklagten Punkte neu und im Sinne der KlägerInnen. Weder die Frage der rechtlichen Grundlage für Zwangsexmatrikulationen noch die rechtlichen Zweifel an der Einschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten von Prüfungen noch die prinzipielle Ablehnung von Belegpunkten als Studienkontenmodell konnten dadurch entkräftet werden.
Inzwischen ruht das Verfahren, da die Universität jetzt feststellte, dass die – offensichtlich irrelevante – Bachelor-Master-Rahmenstudienordnung noch nicht von den zuständigen MinisterInnen der Landesregierung gegengezeichnet wurde. Nach Lesart des Justiziariats der Uni bedeutet dies, dass sie noch nicht in Kraft getreten ist. Das verneinte aber das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) auf eine Anfrage des AStA.
Die KlägerInnen gehen davon aus, dass es im Laufe des Jahres 2008 zu einer Verhandlung kommen wird. Wir erwarten, dass das OVG uns in den Kernfragen der Unrechtmäßigkeit des Potsdamer Belegpunktesystems Recht geben wird.
Unsere Forderungen
Die GEW Brandenburg spricht sich ganz klar nicht nur gegen die „Einführung jeglicher Form von Studiengebühren bzw. ,Studienbeiträgen‘“ aus, sondern auch gegen die „Einführung jeglicher Form von Studienkonten, die ihrem Wesen nach den Studierenden nur ein bestimmtes Maß an (gebührenfreier) Bildung ,gestatten‘“ sowie für die „Abschaffung des bereits bestehenden Potsdamer Belegpunktesystems“. So formulierte es ein Antrag des Landesausschusses der Studentinnen und Studenten (LASS), für den auf der 7. Landesvertreterversammlung am 17./18. November 2006 einstimmig votiert wurde.
Von der Universitätsleitung fordern wir bis zur Verhandlung eine umfassende Evaluation der mit Belegpunkten arbeitenden Studiengänge, insbesondere im Hinblick auf Gründe und Zahl von Studienabbrüchen und Studiengangwechseln wegen erschöpfter Belegpunktekonten. Die angebliche „Evaluation“ im Rahmen der PULS-Evaluation durch die Hochschulinformationssystem GmbH (HIS) ist nicht nur unzureichend – sie ist ein schlechter Witz. Die Leitung der Universität Potsdam sollte lieber mit der Studierendenschaft in einen Diskussionsprozess zur Abschaffung des Belegpunktesystems eintreten, als auf dem Rechtsweg der Belegpunkte wegen Rechtsbruch attestiert zu bekommen.
Es bleibt dabei: das Belegpunktesystem ist politisch der falsche Weg, rechtswidrig und gehört deswegen abgeschafft!
Bei Fragen stehen Euch die Sprecher des LASS Norbert Müller und Enrico Schicketanz gerne per E-Mail zur Verfügung. Mehr Infos gibt es auch auf www.asta.uni-potsdam.de/belegpunkte/.














