Jobberatung aktuell - Offene Rechnungen
Folge 3
Die Anzeige in der Berliner Morgenpost klang vielversprechend: "Nebenher Geld verdienen, Studierende für Forschungstätigkeit gesucht". Julia rief die angegebene Nummer an und stellte sich am nächsten Tag bei einem Institut für Meinungsumfragen vor. Es ging um das Auswerten von Fragebögen, stundenweise Bezahlung, freiberuflich auf Honorarbasis, bei relativ freier Zeiteinteilung. Neben dem stressigen Lehramtsstudium genau das Richtige für Julia. Die Arbeit war zwar öde, dafür aber war das Honorar in Ordnung. Das Statistik-Programm war gewöhnungsbedürftig, doch nach zwei Tagen hatte sie den Dreh raus. Ihr Auftraggeber war zufrieden. Brav wertete Julia Fragebogen um Fragebogen aus und brav schrieb Julia für Oktober und November ihre Rechnungen und schickte sie an die Buchhaltung des Instituts. Geld hat Julia aber nie bekommen. Von der Buchhaltung und ihrem damaligen Auftraggeber erhielt sie immer nur ausweichende Antworten. Rund 50 Stunden Arbeit in den Sand gesetzt. Julia hatte die Schnauze voll und suchte sich einen anderen Job. Außer Spesen nix gewesen?
Nein, das Institut kann sich nicht um die Bezahlung drücken. Julia hat bei der Jobberatung des DGB und AStA nachgefragt. Demnach muss jeder seine Rechnungen zahlen, auch wenn sie von Studierenden kommen. Wichtig ist nur, dass Julia auf ihren Rechnungen ein Zahlungsziel vorgibt - also etwa: "Bitte überweisen sie das Geld innerhalb von 30 Tagen auf mein Konto". Gibt’s danach immer noch kein Geld, hätte Julia ein freundliches Erinnerungsschreiben schicken können mit der Bitte, innerhalb der nächsten zwei Wochen zu bezahlen. Doch seit Mai 2000 gerät der Schuldner bereits nach 30 Tagen in Verzug. Auch Mahnungen sind nicht mehr nötig, um sein Geld einzutreiben. Julia kann sogar Verzugszinsen einfordern. Beim Amtsgericht muss Julia auf alle Fälle ein Mahnverfahren einleiten. Das Institut bekommt dann vom Gericht einen Mahnbescheid. Zahlt der Auftraggeber dann immer noch nicht, muss Julia einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dann klopft der Gerichtsvollzieher beim Institut an.
Und es gibt noch einiges mehr, was Julia hätte beachteten müssen. Wäre Julia mal vor Beginn ihrer Tätigkeit zur Jobberatung gekommen. Damit es dir nicht so geht wie Julia, mach dich vor Beginn des Jobs über deine Rechte und Pflichten schlau - nicht erst wenn du Stress im Job hasst oder Ärger mit dem Chef!
Komm in unsere Sprechstunde! Zu allen Fragen rund ums Jobben und Studium informieren wir dich persönlich und vertraulich.
Dienstag von 15 bis 17 Uhr Mittwoch von 11 bis 13 Uhr
Die Jobberatung findet im studentischen Kulturzentrum in der Hermann-Elflein-Straße 10 statt.
Kerstin Büschel & Niels Gatzke
Jobberatung
beratung@studiberatung-potsdam.de
Erschienen in der AStA-Zeitung 10
des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Uni Potsdam
www.asta.uni-potsdam.de














