Neues Urteil
Und es gab wieder ein erfolgreiches Urteil für einen ehemaligen Praktikanten mit Unterstützung von ver.di
Siehe eine Kurzfassung der Urteile des Arbeitsgerichts Bonn (www.dgb-jugend.de/... ) und des LAG Köln (www.dgb-jugend.de/... , beides PDFs) . In der zweiten Prozessrunde ist der Arbeitgeber verurteilt worden, insgesamt ca. 15.000 Euro brutto auf das seinerzeit gezahlte "Taschengeld" nachzuzahlen. Daraus eine interessante Passage: "Entscheidungsgründe" aus dem Urteil des Arbeitsgericht Bonn:
"Die Unterscheidung zwischen einem Praktikumsverhältnis und einem Arbeitsverhältnis ist deswegen so schwierig, da ein Praktikum, zumindest nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, in der Regel den Einblick in die Berufswelt und den Ablauf eines Arbeitsverhältnisses zum Ziel hat. Daher sind ergänzende Abgrenzungsmerkmale notwendig. Nach Auffassung der Kammer kommt es hierfür nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung darauf an, ob ein klar umfasstes Ausbildungsziel zwischen den Vertragsparteien als Gegenstück zu einer vereinbarten Arbeitsleistung vereinbart ist. Fehlt es einem klar definierten Ausbildungsziel und kommt die Ausgestaltung des Praktikums einem Arbeitsverhältnis nahe, ist der Arbeitgeber für besondere Umstände darlegungs- und beweispflichtig, die das Vertragsverhältnis nicht als ein Arbeitsverhältnis qualifizieren. Nur mit diesem ergänzenden Tatbestandmerkmal und der prozessualen Verteilung der Darlegungs- und Beweislast kann einem Missbrauch durch Praktikumsverträge unter Umgehung von Arbeitsverträgen entgegengewirkt werden. Diese Abgrenzung ist auch durchaus sachgerecht, da Praktikanten, die als Arbeitnehmer beschäftigt werden, in gleichem Maße arbeits- und sozialversicherungsrechtlich schutzbedürftig sind."














